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   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 547/95   

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https://dejure.org/1996,3272
BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 547/95 (https://dejure.org/1996,3272)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 AZR 547/95 (https://dejure.org/1996,3272)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 547/95 (https://dejure.org/1996,3272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsbeschränkung bei Fluglehrern der Deutschen Lufthansa AG durch den Tarifvertrag Schutzabkommen Bordpersonal innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses - Betriebsänderung durch Einschränkung des Flugbetriebs - Auslegung eines Tarifvertrags - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsbeschränkung bei Fluglehrern der Deutschen Lufthansa AG durch den Tarifvertrag Schutzabkommen Bordpersonal innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses - Betriebsänderung durch Einschränkung des Flugbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1168
  • BB 1996, 1892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86

    Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 547/95
    Allerdings unterliegt die Auslegung, da es um Rechtsnormen geht (§§ 1, 4 TVG), der selbständigen Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. BAGE 55, 298, 301 f. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem, den der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1987 (BAGE 55, 298 = AP, aaO) zu beurteilen hatte.

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 547/95
    Es liegt daher eine Änderung (Einschränkung) des Flugbetriebs der Beklagten mit wesentlichen Nachteilen für mehr als 29 Arbeitnehmer und damit für erhebliche Teile des Bordpersonals im Sinne von § 94 TV Personalvertretung, § 3 TV Schutz vor (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 3 KSchG) und nicht etwa nur eine Änderung entsprechend § 94 TV Personalvertretung, § 4 TV Schutz, welche keine erheblichen Teile der Belegschaft betrifft (zum Rückgriff auf § 17 Abs. 1 KSchG für die insoweit maßgebliche Zahl betroffener Arbeitnehmer vgl. BAG Urteil vom 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 27, m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 547/95
    Allerdings unterliegt die Auslegung, da es um Rechtsnormen geht (§§ 1, 4 TVG), der selbständigen Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. BAGE 55, 298, 301 f. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Bremen, 16.06.1995 - 4 Sa 274/93

    Fristgemäße Kündigung; Fluglehrer; Deutsche Lufthansa AG; Tarifauslegung;

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 547/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Juni 1995 - 4 Sa 274/93 - aufgehoben.
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

    Dass das Recht des Arbeitgebers, aus betrieblichen Gründen ordentlich zu kündigen, durch normative Regelungen eines Tarifvertrages von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig gemacht (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 161/00 - AP BGB § 620 Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung Nr. 4 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 47) und sogar ganz ausgeschlossen werden kann, steht außer Zweifel (vgl. Senat 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 17; 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - BAGE 124, 367; 13. Juni 1996 - 2 AZR 547/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 21 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 2; vgl. auch MüArbR/Wank 3. Aufl. Bd. 1 § 100 Rn. 63 ff.; APS/Preis 3. Aufl. Grundlagen J. Rn. 10 - 15; trotz Bedenken letztlich ebenso: Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 865 - 887) .
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